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Preisliste/ Verfügbarkeit
Die Daten beziehen sich auf das Anreisedatum! Durchgestrichene Daten sind bereits besetzt
( Stand 27.08.2003).
 
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Preisschlüssel

SFR. 170.--

SFR. 190.--

SFR. 80.--

Auf Anfrage

SFR. 250.--
 
Schlussreinigung CHF. 120.- / einmalig
Garage inklusive
Wäsche CHF. 18.- / Garnitur
Kurtaxen Winter CHF. 4.90 Erwachsene (ab 12 Jahren)
CHF. 0.20 Kinder (bis 12 Jahre)
Sommer CHF. 3.25 Erwachsene (ab 12 Jahren)
CHF. 0.20 Kinder (bis 12 Jahre)
Mai/November CHF. 2.10 Erwachsene (ab 12 Jahren)
CHF. 0.20 Kinder (bis 12 Jahre)
 
Allgemeine Bedingungen:
1. Nicht extra aufgeführte Nebenkosten sind im Mietzins inbegriffen.
2. Das Mietobjekt darf nur von der in der Reservation erwähnten Anzahl Personen bewohnt werden.
3. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt weder ganz noch teilweise in Untermiete zu vergeben.
4. Das Mitbringen von Haustieren ist nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis gestattet.
5. Kann der Mieter die vereinbarte Miete aus irgendwelchen Gründen nicht antreten, so hat er den Vermieter frühzeitig zu benachrichtigen. Der Mieter hat aber den vollen Mietzins gemäss der Reservation zu entrichten, sofern der Vermieter das Mietobjekt nicht anderweitig vermieten kann. Allfällige, durch anderweitige Vermietung erzielte Mietzinseinnahmen werden angerechnet. Es empfiehlt sich, für alle Eventualitäten eine Mietzinsausfall- resp. eine Annulierungskostenversicherung abzuschliessen.
6. Wird die vereinbarte Mietzeit vom Mieter aus irgendwelchen Gründen nicht voll ausgenützt, so ist gleichwohl der Mietzins für die vereinbarte Zeit zu entrichten.
7. Das Mietobjekt wird dem Mieter in gereinigtem und einwandfreiem Zustand komplett möbiliert und eingerichtet übergeben. Reklamationen betreffend dem Mietobjekt bzw. dem Inventar sind vom Mieter unmittelbar bei Mietantritt dem Vermieter oder dessen Beauftragten anzubringen. Andernfalls gilt das Mietobjekt samt Inventar als in vertragsgemässem, einwandfreiem und vollständigem Zustand übergeben. Beschädigungen am Mietobjekt, sowie beschädigte oder fehlende Inventar- und Einrichtungsgegenstände sind vom Mieter in bar und nicht in natura zu vergüten. Am Ende der Mietzeit hat der Mieter dem Vermieter die Schlüssel zu übergeben und das Mietobjekt und das Inventar in ordnungsgemässem Zustand zurückzugeben.
8. Der Vermieter kann für allfällige Schäden, verursacht durch ausserhalb seines Machtbereiches liegende Umstände oder durch höhere Gewalt nicht haftbar gemacht werden.
9. Der Vermieter wird dem Mieter gegenüber schadenersatzpflichtig, wenn er das Mietobjekt nicht vertrags konform zur Verfügung stellt.
10. Der Mieter anerkennt die Hausordnung, welche am Anschlagbrett am Eingang aufgehängt ist. Der Mieter verpflichtet sich, alle notwendig werdenden Reparaturen dem Vermieter unverzüglich zu melden. Eigen mächtig ausgeführte Reparaturen sind vom Vermieter nicht anzunehmen und befreien den Mieter nicht von Ersatzleistungen.
11. Dem Mieter ist es untersagt, die Zweckbestimmung der Räumlichkeiten irgendwie zu verändern oder An-schriften oder zusätzliche Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieter anzubringen. Werden vom Mieter ansteckende Krankheiten eingeschleppt, so ist das Mietobjekt auf seine Kosten zu desinfizieren.
12. Inbesondere ist es dem Mieter untersagt die Skis, Snowboards, Fahrräder oder anderen Sportgeräten in der Wohnung zu wachsen, schleifen, warten oder zu reparieren. Die Skis Snowboards, Fahrräder oder anderen Sportgeräte sind in den dafür vorgesehenen Gestellen und Räumlichkeiten im Keller unterzustellen.
13. Für allfällige Streitigkeiten aus der vorliegenden Reservation / Vertrag ist Davos Gerichtsstand.
Anwendbar ist schweizerisches Recht.