Allgemeine Bedingungen:
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1. |
Nicht extra aufgeführte Nebenkosten sind im Mietzins inbegriffen. |
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2. |
Das Mietobjekt darf nur von der in der Reservation erwähnten Anzahl
Personen bewohnt werden. |
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3. |
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt weder ganz noch teilweise
in Untermiete zu vergeben. |
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4. |
Das Mitbringen von Haustieren ist nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis
gestattet. |
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5. |
Kann der Mieter die vereinbarte Miete aus irgendwelchen Gründen
nicht antreten, so hat er den Vermieter frühzeitig zu benachrichtigen.
Der Mieter hat aber den vollen Mietzins gemäss der Reservation zu
entrichten, sofern der Vermieter das Mietobjekt nicht anderweitig
vermieten kann. Allfällige, durch anderweitige Vermietung erzielte
Mietzinseinnahmen werden angerechnet. Es empfiehlt sich, für alle
Eventualitäten eine Mietzinsausfall- resp. eine Annulierungskostenversicherung
abzuschliessen. |
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6. |
Wird die vereinbarte Mietzeit vom Mieter aus irgendwelchen Gründen
nicht voll ausgenützt, so ist gleichwohl der Mietzins für die vereinbarte
Zeit zu entrichten. |
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7. |
Das Mietobjekt wird dem Mieter in gereinigtem und einwandfreiem
Zustand komplett möbiliert und eingerichtet übergeben. Reklamationen
betreffend dem Mietobjekt bzw. dem Inventar sind vom Mieter unmittelbar
bei Mietantritt dem Vermieter oder dessen Beauftragten anzubringen.
Andernfalls gilt das Mietobjekt samt Inventar als in vertragsgemässem,
einwandfreiem und vollständigem Zustand übergeben. Beschädigungen
am Mietobjekt, sowie beschädigte oder fehlende Inventar- und Einrichtungsgegenstände
sind vom Mieter in bar und nicht in natura zu vergüten. Am Ende der
Mietzeit hat der Mieter dem Vermieter die Schlüssel zu übergeben und
das Mietobjekt und das Inventar in ordnungsgemässem Zustand zurückzugeben. |
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8. |
Der Vermieter kann für allfällige Schäden, verursacht durch ausserhalb
seines Machtbereiches liegende Umstände oder durch höhere Gewalt nicht
haftbar gemacht werden. |
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9. |
Der Vermieter wird dem Mieter gegenüber schadenersatzpflichtig,
wenn er das Mietobjekt nicht vertrags konform zur Verfügung stellt. |
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10. |
Der Mieter anerkennt die Hausordnung, welche am Anschlagbrett am
Eingang aufgehängt ist. Der Mieter verpflichtet sich, alle notwendig
werdenden Reparaturen dem Vermieter unverzüglich zu melden. Eigen
mächtig ausgeführte Reparaturen sind vom Vermieter nicht anzunehmen
und befreien den Mieter nicht von Ersatzleistungen. |
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11. |
Dem Mieter ist es untersagt, die Zweckbestimmung der Räumlichkeiten
irgendwie zu verändern oder An-schriften oder zusätzliche Gegenstände
ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieter anzubringen. Werden vom
Mieter ansteckende Krankheiten eingeschleppt, so ist das Mietobjekt
auf seine Kosten zu desinfizieren. |
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12. |
Inbesondere ist es dem Mieter untersagt die Skis, Snowboards, Fahrräder
oder anderen Sportgeräten in der Wohnung zu wachsen, schleifen, warten
oder zu reparieren. Die Skis Snowboards, Fahrräder oder anderen Sportgeräte
sind in den dafür vorgesehenen Gestellen und Räumlichkeiten im Keller
unterzustellen. |
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13. |
Für allfällige Streitigkeiten aus der vorliegenden Reservation /
Vertrag ist Davos Gerichtsstand.
Anwendbar ist schweizerisches Recht. |